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Anbieter von Cyber-Takeover-Systemen zur Abwehr von Drohnen
RF-Cyber-basierte Counter-UAS-Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Drohnenbedrohungen
Modernste Lösungen zur Abwehr von Drohnen in geringer Höhe
Leitfaden für Planer zu Cyber-Takeover-Systemen zur Abwehr von Drohnen
Einführung in Cyber-Takeover-Systeme zur Abwehr von Drohnen
Ein Cyber-Übernahme-System zur Abwehr von Drohnen auf Funkfrequenzebene (RF) erkennt RF-Aktivitäten, die mit einem unbemannten Flugsystem (UAS) in Verbindung stehen, identifiziert eine unterstützte Plattform oder ein Protokoll und greift über die Kommunikationsebene ein. Im Rahmen der umfassenderen Landschaft der Systeme zur Abwehr unbemannter Flugsysteme (C-UAS) kombiniert dieser Ansatz die Cyber-Drohnenerkennung mit selektiven, nicht-kinetischen Abwehrmaßnahmen. Er soll das Zielflugzeug und, soweit möglich, dessen Steuerer erkennen, bevor eine Maßnahme genehmigt wird.
Im Gegensatz zur HF-Störung, die die Kommunikation durch Interferenzen unterbricht, nutzt die HF-Cyber-Übernahme protokollorientierte Methoden, um mit unterstützten Verbindungen zu interagieren. Eine erfolgreiche Drohnenübernahme kann es einem autorisierten Bediener ermöglichen, das Fluggerät umzuleiten, eine kontrollierte Landung anzuweisen, eine unterstützte Ausfallsicherheitsreaktion auszulösen oder dessen Mission zu beenden. Autonome, modifizierte, verschlüsselte, mit Frequenzsprungverfahren arbeitende, funkschweigsame oder unbekannte UAS bleiben möglicherweise unbeeindruckt.
So funktioniert die RF-Cyber-Übernahme-Technologie
1. Passive RF-Signalerfassung
Empfänger überwachen das Frequenzspektrum ohne selbst zu senden und suchen nach Emissionen, die mit Befehls- und Kontrollfunktionen (C2), Telemetrie, Video oder Steuerungsaktivitäten in Verbindung stehen. Durch passive Erfassung können das Fluggerät und der Bediener erkannt werden, wenn diese senden; vollständig autonome oder funkschweigsame Fluggeräte bleiben jedoch unentdeckt.
2. Erkennung von Wellenformen und Protokollen
Signalverarbeitungssoftware untersucht die Signale auf bekannte Wellenformen, Gerätefamilien und Protokolle. Dies hilft dabei, den UAS-Verkehr von WLAN-, Mobilfunk-, Industrie- und anderen Signalen in denselben Frequenzbändern zu unterscheiden.
3. Identifizierung von Drohne und Steuerer
Das System kann Identifikatoren, Protokollmerkmale, Peildaten, Remote-ID-Informationen und beobachtetes Verhalten miteinander in Beziehung setzen, um das Fluggerät zu klassifizieren und den Standort des Steuerers abzuschätzen. Eine genaue Geolokalisierung erfordert unter Umständen mehrere Sensoren oder verteilte Empfänger. Ein RF-Kontakt allein lässt noch nicht auf feindliche Absichten schließen.
4. Analyse der Kommunikationssitzung
Sobald ein kompatibles Ziel identifiziert wurde, wertet das System aus, wie Befehle, Statusmeldungen, Authentifizierungsdaten und Nutzdaten ausgetauscht werden. Dadurch wird eine Cyber-Übernahme von einer allgemeinen Störung unterschieden.
5. Protokollzugriff und Befehlseinspeisung
Die Übernahmefunktion versucht, über unterstützte Protokollmethoden mit dem Ziel zu interagieren. Je nach System kann dies die Emulation von Geräten, die Ausnutzung einer Implementierungsschwäche oder die Übertragung gültiger Protokollnachrichten beinhalten. Die Möglichkeiten hängen vom Flugzeug, der Steuerung, der Firmware, dem Authentifizierungsdesign, der Verschlüsselung, dem Sitzungsstatus und der aktuellen Protokollbibliothek ab.
6. Herstellung der Kontrolle über das Fluggerät
Gelingt der Zugriff, richtet das System einen verwalteten Befehlspfad ein. Die Bediener müssen sicherstellen, dass die Befehle das beabsichtigte Fluggerät erreichen, und auf abgelehnte Befehle, unterbrochene Verbindungen, „Return-to-Home“-Verhalten oder den fortgesetzten autonomen Flug achten.
7. Kontrollierte Landung, Umleitung oder Beendigung des Einsatzes
Die Reaktion sollte den geschützten Standort, die umliegende Bevölkerung, das Risiko der Nutzlast, den Luftraum und das Bergungsgebiet berücksichtigen. Eine kontrollierte Landung kann Beweismittel sichern, während eine Umleitung das UAS aus einer sensiblen Zone wegführen kann.
8. Bestätigung und Überwachung nach der Schadensbegrenzung
Das System verfolgt das Fluggerät und die HF-Aktivität weiterhin. Die Bediener bestätigen dessen Endposition, achten auf eine erneute Verbindung und speichern die Ereignisdaten.
Mögliche Angriffsflächen für eine Funk-Cyberübernahme
Ruyi“, ein System zur Übernahme von Drohnen auf Protokollebene sowie zur elektronischen Intervention von LZ Tech
Eine RF-Cyber-Übernahme hängt von beobachtbaren und technisch zugänglichen Teilen des UAS-Kommunikationsökosystems ab. Zu den relevanten Angriffsflächen können gehören:
- Befehls- und Kontrollverbindungen (Command-and-Control-Links): C2-Verbindungen übertragen die Befehle des Piloten und stehen im Mittelpunkt einer protokollbasierten Übernahme.
- Telemetrie- und Statusdaten: Position, Akkustand, Verbindungsqualität und Systemmeldungen können die Klassifizierung unterstützen.
- Video- und Nutzlast-Datenverbindungen: Downlinks können das Vorhandensein oder die Rolle eines UAS offenbaren, selbst wenn sie keinen Steuerpfad bereitstellen.
- Kopplung zwischen Steuergerät und Fluggerät: Durch Kopplung, Authentifizierung und Sitzungsaufbau lassen sich kompatible Fluggeräte und Steuergeräte identifizieren.
- Bodenkontrollstationen und Bedienergeräte: Signale von Steuerungen oder Netzwerken können die Erkennung und Geolokalisierung unterstützen.
- WLAN und proprietäre Funkprotokolle: Kommerzielle UAS können standardmäßige Funktechnologien, herstellerspezifische Verbindungen oder beides nutzen.
- Mobilfunk- und vernetzte Drohnenkommunikation: Mit dem Netzwerk verbundene Fluggeräte können außerhalb einer direkten lokalen Steuerungsverbindung operieren, wodurch sich die verfügbaren Erkennungs- und Abwehrmöglichkeiten ändern.
- Remote-ID-Übertragungen: Rundgesendete Identifikations- und Standortdaten können die Korrelation und die Lokalisierung des Bedieners unterstützen, jedoch ist Remote-ID kein Befehlskanal.
Diese Bereiche bieten keinen gleichwertigen Zugang. Das System muss ermitteln, welche Signale die Erkennung, Identifizierung, Standortbestimmung oder eine kontrollierte Wirkung unterstützen.
Arten von RF-Cyber-Takeover-Systemen zur Drohnenabwehr
Standortgebundene Systeme
Stationäre Systeme schützen Flugplätze, Stützpunkte, Infrastruktur und Justizvollzugsanstalten. Erhöhte oder verteilt angeordnete Antennen verbessern die Abdeckung, während Radar, elektrooptische Sensoren und Steuerungssoftware die Verfolgungsbestätigung und Reaktion unterstützen.
Tragbare Systeme und Manpack-Systeme
Tragbare Systeme unterstützen Fußtruppen und temporäre Einsätze. Zu den Prioritäten zählen geringe Größe, geringes Gewicht und geringer Stromverbrauch, schnelle Inbetriebnahme sowie eine übersichtliche Benutzeroberfläche. Die Tragbarkeit muss gegen Abdeckung, Ausdauer, Antennenleistung und Rechenkapazität abgewogen werden.
Fahrzeugmontierte Systeme
Fahrzeugmontierte Systeme schützen Konvois, Manöverstreitkräfte, Kommandoposten und Patrouillen. Die Fahrzeugstromversorgung ermöglicht den Einsatz größerer Antennen und einer höheren Rechenleistung, wobei Gelände, Bewegung, Vibrationen und elektromagnetische Störungen an Bord die Erkennung erschweren können.
Schiffs- und maritime Systeme
Schiffssysteme schützen Schiffe, Häfen, Offshore-Anlagen und Küstenstandorte. Sie müssen Wasserreflexionen, Schiffsbewegungen, Korrosion und intensive HF-Aktivitäten an Bord berücksichtigen und gleichzeitig Störungen der Navigation und Kommunikation vermeiden.
Wichtige Anwendungsbereiche von Cyber-Takeover-Systemen
Protokollorientierte Erkennung und Abwehr können stationäre, mobile und temporäre Sicherheitsmissionen unterstützen:
- Schutz von Flughäfen und Flugplätzen: Identifizierung unbefugter Drohnen in der Nähe von Start- und Landebahnen, Terminals, Anflugwegen und anderen Bereichen, in denen UAS-Aktivitäten den Flugbetrieb stören könnten.
- Militärstützpunkte und vorgeschobene Einsatzstandorte: Abwehr kompatibler kleiner UAS, die zur Aufklärung, Überwachung, Zielerfassung oder zum Transport von Nutzlasten in der Umgebung von permanenten und eingesetzten Einrichtungen eingesetzt werden.
- Sicherheit kritischer Infrastrukturen: Überwachung des Luftraums rund um Energieanlagen, Kommunikationsnetze, Verkehrsknotenpunkte und andere wichtige Einrichtungen, die durch Drohnenaktivitäten gefährdet sind.
- Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten: Erkennung und Abwehr kompatibler Drohnen, die zur Lieferung von Schmuggelware, zur Überwachung oder zur Unterstützung unbefugter Kommunikation eingesetzt werden.
- Grenz- und Küstenüberwachung: Unterstützung bei der Drohnenerkennung und -abwehr entlang von Grenzkorridoren, Küstenlinien, Einreisehäfen und abgelegenen Überwachungsgebieten.
- Öffentliche Veranstaltungen und temporäre Sicherheitsmaßnahmen: Bereitstellung eines einsetzbaren Schutzes für Stadien, Festivals, politische Versammlungen und andere Orte, die eine kurzfristige Luftraumsicherheit erfordern.
- Schutz von Seehäfen und Schiffen: Ergänzung von Radar- und optischer Ortung bei der Überwachung von Drohnen in der Nähe von Häfen, Offshore-Anlagen, Marineschiffen und der Handelsschifffahrt.
- Konvoi- und mobiler Truppenschutz: Schutz von sich bewegendem Personal, Fahrzeugen und mobilen Einsätzen vor ferngesteuerten UAS, die zur Verfolgung, Aufklärung oder zum Angriff eingesetzt werden.
Jede Anwendung erfordert entsprechende gesetzliche Befugnisse, Luftraumverfahren, eine standortspezifische Risikobewertung, Einsatzregeln sowie eine alternative Vorgehensweise für Ziele, die nicht übernommen werden können. Die Befugnis zum Einsatz aktiver C-UAS-Abwehrmaßnahmen variiert je nach Rechtsordnung und kann auf bestimmte staatliche Stellen beschränkt sein. Der Einsatz an Flughäfen erfordert eine enge Abstimmung, da C-UAS-Ausrüstung die Flugsicherheit, die Kommunikation und die Navigationssysteme beeinträchtigen kann.
Vergleich mit anderen Technologien zur Drohnenabwehr
Maßnahmen zur Drohnenabwehr unterscheiden sich hinsichtlich Selektivität, Zielabhängigkeit, Kollateralschäden und betrieblichen Einschränkungen.
| Abwehrmethode | Funktionsweise | Vorteile | Einschränkungen |
|---|---|---|---|
| RF-Cyber-Übernahme | Interagiert auf Protokollebene mit den unterstützten Kommunikationsprotokollen | Selektive Reaktion, kontrollierte Landung und mögliche Bergung des Luftfahrzeugs | Eingeschränkt durch Kompatibilität, Verschlüsselung, Autonomie, Protokolle und Softwareversionen |
| RF-Störung | Sendet Störsignale gegen Befehls-, Daten- oder navigationsbezogene Frequenzen | Schnelle, nicht-kinetische Wirkung über bekannte Frequenzbereiche hinweg | Kann andere Frequenznutzer beeinträchtigen und unvorhersehbares Failsafe-Verhalten auslösen |
| GNSS-Spoofing | Liefert einem Empfänger irreführende Navigationsdaten | Kann die Navigation ohne physische Abfangung verändern | Hängt von der Empfängerauslegung, der Sensorfusion, der Autonomie und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab |
| Abfangdrohnen | Setzt ein anderes UAS ein, um das Ziel zu verfolgen, zu erbeuten oder mit ihm zusammenzustoßen | Erweitert den Einsatz über einen feststehenden Bodeneffektor hinaus | Erfordert Planung hinsichtlich Startzeit, Steuerung, Koordination und Bergung |
| Netze und Projektile | Verwickeln das Luftfahrzeug physisch ein, beschädigen es oder fangen es ein | Ist nicht auf Kommunikationskompatibilität angewiesen | Reichweite, Genauigkeit, Trümmerbildung und Nachladekapazität können den Einsatz einschränken |
| Systeme mit gerichteter Energie | Setzen konzentrierte elektromagnetische oder Laserenergie ein | Schnelle Einsatzbereitschaft und potenziell niedrige Kosten pro Einsatz | Erfordert freie Sichtlinie, präzise Zielverfolgung, Energieversorgung und Sicherheitskontrollen |
| Konventionelle kinetische Wirkmittel | Setzen Schusswaffen, Raketen oder andere zerstörerische Mittel ein | Können Ziele ausschalten, die gegen elektronische oder Cyber-Einwirkungen resistent sind | Wirft Bedenken hinsichtlich Trümmerbildung, Sicherheit im Einsatzgebiet, Kollateralschäden und Kosten auf |





